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Land |
Grundlage zur Festlegung! Der Reziprozität |
Reziprozität (Gegenseitigkeit) |
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Argentinien |
Note des Außenministeriums von Argentinien Nr.17143 vom 7.10.2003 |
Reziprozität besteht |
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Australien |
Note des Außen- und Handelsministeriums von Australien Nr. NSB 039/03 vom 24.09.2003
- Foreign Acquisition and Takeovers Act, 1975 |
Reziprozität besteht unter der Bedingung des ständigen Aufenthalts in Kroatien. Wenn es sich um eine Kapitalanlage handelt, ist eine besondereErlaubnis für das investieren aus dem Ausland notwendig |
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Österreich |
Note des Bundesministeriums von ÖsterreichNr.r. GZ.BMa-0.08/0018e-IV3/2004, vom 11. März 2005 |
von den Regionen abhängig |
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Regionen: |
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Wien |
Wiener Gesetz über den Erwerb von Immobilien für Ausländer (Regionales amtliches Blatt Nr.. 11/1998) |
Bedingungen
- wirtschaftliches Interesse (Ausführung eine wirtschaftlichen Tätigkeit) oder
- soziales Interesse (vorübergehender Aufenthalt des Erwerbers, die Immobilie muss der Befriedigung persönlicher und wohnlicher Bedürfnisse dienen) |
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Voralberg |
Gesetz für den Immobilienehandel (Regionales amtliches Blatt Nr. 29/2000) |
Bedingung:
ständiger Aufenthalt |
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Tirol |
Gesetz für den Immobilienehandel (Regionales amtliches Blatt Nr. 61/1996) |
Bedingungen:
- ständiger Aufenthalt gewährleistet
i
- im Falle des Erwerbs eines Baugrundstücks, muss ein wirtschaftliches, soziales oder kulturelles Interesse der Region bestehen |
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Steiermark |
Gesetz für den Immobilienehandel (Regionales amtliches Blatt Nr. 135/1993) |
Bedingungen:
- ständiger Aufenthalt gewährleistet oder früherer Aufenthalt von mindestens 5 Jahren oder
- kulturelles Interesse, soziales Interesse, wirtschaftliches Interesse |
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Salzburg |
Gesetz für den Immobilienehandel (Regionales amtliches Blatt Nr. 9/2002) |
Bedingungen:
- vorübergehender Aufenthalt zur Ausübung einer Tätigkeit gestattet oder Rente
- die Immobilie muss zur Ausübung einer wirtschaftlicher Tätigkeit dienen
- der Erwerb darf nicht im Gegesatz zu den Interessen der Region stehen |
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Oberösterreich |
Gesetz für den Immobilienehandel (Regionales amtliches Blatt Nr. 88/1994) |
Bedingungen:
- staatliche, soziale und kulturelle Interessen dürfen nicht gefährdet sein, und diese sind gefährdet, wenn der Erwerber ein Aufenthaltsverbot in Österreich oder Kroatien hat oder für eine Straftat verurteilt wurde |
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Unterösterreich |
Gesetz für den Immobilienehandel (Regionales amtliches Blatt Nr. 6800-3) |
Bedingungen:
- wirtschaftliches, gesellschaftliches oder kulturelles Interesse oder 10 Jahre Aufenthalt in in Östereich (bzw. Kroatien) |
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Kärnten |
Gesetz für den Immobilienehandel aus dem Jahr 2002, K-GVG, LGB1.9/2004 |
Bedingungen:
- Erwerb der Immobilie zum Wohnen oder zur Unterbringung für einen andauernden Aufenthalt
- für den Erwerb einer Immobilie für den Urlaub ist ein Aufenthalt von mindestents 5 Jahren notwendig
- die Immobilie muss zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit dienen |
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Burgenland |
Gesetz für den Immobilienehandel aus dem Jahr 1995. (Regionales amtliches Blatt Nr 42/1996) |
Bedingungen:
- 10 Jahre Aufenthalt oder wirtschaftliches Interesse (in die Region investieren) oder soziales Interesse (wenn die Person gebürtig aus Österreich bzw. Kroation kommt und heimkehren will) oder kuturelles Interesse(kultureller oder wissenschaftlicher Beitrag) |
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Belgien |
(Code civil) |
Reprozität besteht |
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Sultanat Brunei |
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noch keine Regelung getroffen (es wird noch auf die Antwort der zuständigen Organsgewartet) |
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Bosnien und Herzegovina
Die Föderation B i H |
Gesetz für besitzrechtliche Beziehungen |
Reprozität für Privatpersonen besteht unter der Bedingung, dass die Person eine Aufenthaltserlaubnis für Kroatien hat oder eine erlaubte Tätigkeit betreibt
- für Rechtspersonen unter der Bedingung der Betreibung einer gewerblichenTätigkeit in Kroatien |
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Bosnien und Herzegovina
Entität R. Serbien |
Das Schreiben des serbischen Rechtsministeriums vom 12. Dezember 2003
- Gesetz für grundsätzliche besitzrechtliche Beziehungen |
es besteht keine Reprozität |
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Bulgerien |
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Aktualisierung notwendig |
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Cypern |
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noch keine Regelung vereinbart (es wird noch auf die Entscheidung der zuständigen Behörde gewartet) |
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Montenegro |
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noch keine Regelung vereinbart (neuer Staat) |
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Tschechische Republik |
Devisengesetz Nr.219/1995 |
es besteht keine Reziprozität |
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Chile |
Bürgerliches Gesetzbuch |
Reziprozität besteht (Begrenzungen bestehen bei Immobilinen, die als Gemeinschaftsgüter gelten oder sich im Besitz des Staates befinden) |
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Dänemark |
Gesetz über das Recht vom Erwerb von Immobilien Nr. 566/1986 |
Bedingungen:
- unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis |
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Dominikanische Republik |
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Aktualisierung notwendigi |
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Estland |
Restrictions on Acquisition of Immovables Acr |
Reziprozität besteht |
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Die Philippinen |
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noch keine Regelung vereinbart (es wird noch auf die Entscheidung der zuständigen Behörde gewartet) |
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Finnland |
- Note des Außenministeriums von Finnland Nr. HEL0212-170 vom 09. September 2003
- Act on the surveillance of non-residents and foreign entities acquisitions of real property in Finland (1293/1999) |
Reziprozität besteht |
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Frankreich |
- Erklärung der kroatischen Botschaft in Paris vom 26.09.2003
- das Gesetz über den Erwerb von Immobilien |
Reziprozität besteht |
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Griechenland |
- Note des Außenministeriums von Hellas Nr. F.890/4/AS 3295 vom 13. 05. 200.
- Gesetz Nr. 1892/191 |
Reziprozität besteht außer in den Grenzgebieten der Landkreise (Florina, Thesprotija, Kastorija, Kilkis, Xanti, Rodopi, Evrou, die Insel Samos, die Insel Hios, die Insel Lezbos, die Insel Santorini, Dodekanusi – die 12 Inseln – Rodos, Kos, Kastelorizo, Kalimnos, Halki, Simi, Tilos, Patrnos, die Gemeinden Pogoniu i Konjitsas im Kreis Ioannina, die Gemeinden: Almopias i Edessas im Kreis Pella, die Gemeinde Sindiki u Kreis Serres, die Gemeinde Nevrokopi im Kreis Drama. |
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Indien |
Erklärung der kroatischen Botschaft vom 14. Juni 2000 |
Reziprozität besteht nicht |
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Indonesien |
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noch keine Regelung vereinbart (es wird noch auf die Entscheidung der zuständigen Behörde gewartet) |
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Irland |
- Note des Außenministeriums von Irland 546/255 vom06.12.2003
- Grundflächengesetz aus dem Jahre 1965 |
Reziprozität besteht |
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Island |
Note der Botschaft von Island Nr. KAUO4080015/21.D.001 vom5.11.2004 |
Bedingung:
unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung |
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Israel |
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noch keine Regelung vereinbart (es wird noch auf die Entscheidung der zuständigen Behörde gewartet) |
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Japan |
Note des Außenministeriums von Japan Nr. 1095/EUE vom 30. Mai 2001 |
Reziprozität besteht |
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Südafrikanische Republik |
Aliens Controj Acr. Aus dem Jahre 1991 |
Bedingung unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung |
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Kanada |
Das Schreiben der kroatischen Botschaft in Otawa vom
23. Juli 2004 |
von den Provinzen abhängig
- bis jetzt steht fest, dass für Ontario und British Columbia eine Reziprozität besteht |
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Kasachstan |
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noch keine Regelung vereinbart (es wird noch auf die Entscheidung der zuständigen Behörde gewartet) |
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Kongo |
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noch keine Regelung vereinbart (es wird noch auf die Entscheidung der zuständigen Behörde gewartet) |
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Luxemburg |
Erklärung der kroatischen Botschaft Bruxelless vom 20. 08. 2000 |
Reziprozität besteht |
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Lettland |
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noch keine Regelung vereinbart (es wird noch auf die Entscheidung der zuständigen Behörde gewartet) |
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Litauen |
Note Nr.5-232/2006 des Außenministeriums von
Litauen |
Reziprozität besteht |
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Ungarn |
Verordung der ungarischen Regierung Nr. 7/1996 (18.I.) und Nr. 146/2004. (V.1.) |
Reziprozität besteht |
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Mazedonien |
Erklärung des Rechtsministeriums von Mazedonien vom 07. 06. 2006 |
Reziprozität besteht nicht |
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Malaysia |
Erklärung der kroatischen Botschaft inKuala
Lumpur vom 15. 09. 2003 |
Der Wert der Immobilie muss mindestens 55000 USD betragen.
- die Rechtsperson muss die Immobilien zu gewerblichen Zwecken erwerben, bzw. muss die Immobilie der Betreibung von wirtschatlichen Tätigkeiten dienen |
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Malta |
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keine Regelung vereinbart (es gab keine Anforderungen) |
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Niederlande |
- Note der Botschaft des Königreichs Niederlande 311/95 vom06. 06. 1995
Gesetz des bürgelichen Rechts
Note des Außenministeriums von Niederlande Nr. 542/01 vom 06. 12. 2001 |
Reziprozität besteht |
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Norwegen |
Das königliche Außenministerium – Erklärung vom12.06.2003 |
Reziprozität besteht, wenn die lokale Verwaltung und Selbstverwaltungseinheit dem Erwerb der Immobilie nichts entgegezusetzen hat und wenn die Fläche der Immobilie nicht größer als 2000 m2 ist Reziprozität besteht wenn das Geschäft zwischen Eheleuten und Verwandten geschlossen wird |
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Neuseeland |
Gesetz für Anlagen in der Übersee |
Reziprozität besteht, wenn der Wert der Immobilie nicht 10 Millionen neuseeländische Dollar überschreitet oder das Grundstück nicht größer als 5 Hektar ist (inwiefern solche Immobilien erworben werden, wird der Erwerb nach der Erfüllung, der im Gesetz gennanten Bedingungen möglich) |
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Bundesrepublik Deutschland |
Note des Außenministeriums von Deuschland Nr. 507-520.35 HRV vom01.09.2003
Bürgerliches Gesetzbuch |
Reziprozität besteht |
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Paraguay |
Note des Außenministeriums von ParaguayNr: 184/03 vom 7.11. 2003 |
Reziprozität besteht |
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Polen |
- Erklärung der kroatischen Botschaft in Warschau vom 21. 10. 2003 – Gesetz für den Erwerb von Immobilien für private und gewerbliche Zwecke
- Note des Innenministeriums von Polen Nr. ZK-III-025/96/04 vom 25. 03. 2004 |
Reziprozität besteht in Beziehung auf das Recht für den Erwerb von Wohnungen und Appartements |
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Portugal |
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noch keine Regelung vereinbart (es wird noch auf die Entscheidung der zuständigen Behörde gewartet) |
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Rumänien |
Das Gestez über den Erwerb von Privateigentum auf Grundstücken seitens ausländischer Staatsbürger, von Apatriden und ausländischer Rechtspersonen |
Reziprozität besteht nicht |
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Russland |
Note der russischen Botschaft Nr. 153 od 10. August 2005, Note des Außenministeriums von Russland Nr. 11590/n/3ed vom 16. Juli 2005.g., Erklärung der kroatischen Botschaft in Moskau vom24.11.2005 und 14.6.2005 |
Reziprozität besteht nicht |
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Singapur |
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noch keine Regelung vereinbart (es wird noch auf die Entscheidung der zuständigen Behörde gewartet) |
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USA |
Schreiben der kroatischen Botschaft in Washington vom: 04.06.2004, 29.08.2003
15.03.2006 Erklärung des Sektos für Rechtswesen des Bundeslandes Iowa vom August 2006 |
Reziprozität besteht für Alabama, Arizona, Alaska, Arkansas, California, Colorado, Connecticut, Delware, Florida, Georgia, Idaho, Louisiana, Maine, Massachusetts, Michigan, Montana, Nevada, New Yersey, New York, North Carolina, North Dakota, Rhode Island, Tennessee, Texas, Virginia, Washington, West Virginia, Iowa,für Oklahoma ist eine ständige Aufenthaltsgenehmigung die Bedingung |
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Die Slowakei |
- Erklärung des Finanzministeriums der Slowakei Nr. MF3748/2004-62 vom
15.07.2004.
- Gesetz des Parlaments der Slowakei Nr. 2002/1995 Z.z.
-Währungsgesetz
(Paragraf 19a) |
Reziprozität besteht |
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Slowenien |
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Reziprozität besteht |
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Serbien |
Note Nr. 5/13770/4-2003
Zakon o osnovnim
svojinskopravnim odnosima |
Reziprozität besteht nicht |
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Spanien |
- Erklärung des Ministeriums für Wirtschaft von Spanien vom 10.10.2003 |
Reziprozität besteht |
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Schweden |
Note des Außenministeriums von Schweden vom 19.02.2003 |
Reziprozität besteht |
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Die Schweiz |
Note der schweizer Botschaft Nr. 34/2001 vom 20.02.2001 und die Note Nr.: 91/2001 vom 04.07.2001
- Lex Friedrich |
Reziprozität besteht , Bedingung ist eine ständige Aufenthaltsgenehmigung für Kroatien für Privatpersonen, für Rechtspersonen ist das Betreiben einer wirtschaftlichen Tätigkeit die Bedingung
(die Immobilie muss ausschließlich der Betreibung wirtschaftlicher Tätigkeiten dienen) |
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Italien |
Verbale Note der kroatischen Botschaft in Rom vom 10.10.2006 |
Reziprozität besteht für Privatpersonen |
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Die Türkei |
Note des Außenministeriums der Türkei Nr.
2002/KOEH/332447 vom August 2003 |
- man kann eine Fläche bis zu 30 Hektar unter der Bedingung der Reziprozität erwerben
- unter der Bedingung der Reziprozität kann eine Immobilie auch zu gewerblichen Zwecken , erworben werden wenn man als Handelsgesellschft registriert ist |
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Die Ukraine |
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noch keine Regelung vereinbart (es wird noch auf die Entscheidung der zuständigen Behörde gewartet) |
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Das vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland |
Law od Property Act 1989 |
Reziprozität besteht |
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Venezuela |
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noch keine Regelung vereinbart (es wird noch auf die Entscheidung der zuständigen Behörde gewartet) |